Keine Kassenzulassung?

Ab dem 02.05.2016 nehmen wir keine Rezepte der gesetzlichen Versicherungen mehr zur Verrechnung an!

 

Wegen ständig steigender Probleme bei der Verrechnung lehnen wir zukünftig gesetzliche Kassenleistungen ab.

 



Privatversicherte

Naturheilverfahren werden nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) verrechnet, so dass diese vom Patienten (Privatversichert oder Zusatzversicherung für Heilpraktiker) zur Abrechnung eingereicht werden können.

Dies ist seit dem 20.11.2019 möglich.